ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERKEHRSBÜRO HOTELLERIE GMBH ALS BETREIBERIN DER CAMPINGPLÄTZE WIEN WEST UND NEUE DONAU
§ 1 Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der Verkehrsbüro Hotellerie GmbH als Betreiberin der Campingplätze Wien West und Neue Donau (im Folgenden „Betreiberin“) gegenüber dem „Gast“ und sonstigen Vertragspartnern (beide im Folgenden „Vertragspartner“).
1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften einzuhalten.
1.3. Die Leistungen der Betreiberin bestehen insbesondere in der entgeltlichen Vermietung des Zeltplatzes, der Campingabstellplätze, der Dauerabstellplätze, der Kleinbungalows (Tiny Houses) und der sonstigen Nächtigungsmöglichkeiten, der Bereitstellung von Allgemeinbereichen am Campinggelände (Sanitäreinrichtungen, Rezeption, Gastronomie etc.), dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle mit dem Betrieb eines Campingplatzes sonst einhergehenden weiteren Leistungen.
§ 2 Vertragsabschluss | Vertragsänderungen | Zahlung
2.1. Sämtliche Preise sind in der jeweils gültigen Preisliste in Euro (€) angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern und Abgaben und sind bis auf Widerruf gültig.
2.2. Die Maximalaufenthaltsdauer am Campingplatz beträgt 14 Tage.
2.3. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Buchung, das 18. Lebensjahr abgeschlossen zu haben.
2.4. Der Vertragspartner hat die Betreiberin im Vorfeld der Buchung zu kontaktieren, wenn aufgrund von Behinderungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen bestimmte Beschaffenheiten, Funktionalitäten, Einrichtungen oder Gegebenheiten für den Vertragspartner erforderlich oder von diesem gewünscht sind, um die Möglichkeiten einer entsprechenden Bereitstellung durch die Betreiberin abzuklären.
2.5. Sofern Einigkeit über Preis, Gegenleistung und Termin besteht, kommt der Vertrag zwischen der Betreiberin und dem Vertragspartner mit Bekanntgabe einer gültigen Kreditkartennummer sowie deren Ablaufdatum und der vollständigen Bezahlung zustande.
2.6. Das gesamte Entgelt für den gebuchten Zeitraum ist vor Anreise mit Tätigung der (Online-)Buchung fällig. Für Anreisen ohne Reservierung ist das gesamte Entgelt bei der Ankunft vor Ort an die Betreiberin bzw. vor dem Bezug der Unterkunft / der Inanspruchnahme des Stellplatzes oder der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen zu bezahlen.
2.7. Buchungen von mindestens 20 gemeinsam reisenden Personen werden als Gruppe angesehen (im Folgenden „Gruppenbuchung“). Jede 21. Person wird bei einer solchen Gruppenbuchung nicht verrechnet. Spätestens eine Woche vor Anreise ist der Betreiberin eine vollständige Namensliste der Gruppenmitglieder zu übermitteln.
2.8. Ein Anspruch des Vertragspartners nach Vertragsabschluss auf Vertragsänderungen hinsichtlich des An- und Abreisetermins bzw. Leistungsbeginn und Leistungsende, der Unterkunfts- oder Stellplatzart, der Aufenthaltsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger vertraglicher Leistungen (Umbuchung) besteht nur einmal pro Buchung und gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
2.9. Durch den verbindlichen Vertragsabschluss ergeben sich Rechte und Pflichten für die Betreiberin sowie den Vertragspartner. Insbesondere erwirbt der Vertragspartner durch den Abschluss des Vertrages das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume bzw. des Stellplatzes sowie der Einrichtungen des Campingplatzes. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Camping- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung), die ihm gesondert zur Kenntnis gebracht werden, auszuüben und seine diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen.
§ 3 Kein Rücktrittsrecht nach FAGG | Informationspflichten
3.1. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen der Betreiberin und einem Vertragspartner, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit eines Vertreters der Betreiberin und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
3.2. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
3.3. Der Verbraucher hat jedoch kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch die Betreiberin ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
3.4. Die Bezahlung im Fernabsatz (Online-Geschäft) erfolgt per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder Sofortüberweisung.
3.5. Die Übermittlung des Vertrages bzw. aller relevanten Dokumente erfolgt per E-Mail.
3.6. Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und dem Verbraucher in Form eines Bestellscheins übermittelt.
3.7. Vertragssprache ist Deutsch.
3.8. Unsere E-Mail-Adresse: wienerwald@micampa.com donau@micampa.com
3.9. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
4.1. Die Betreiberin gewährt dem Vertragspartner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Rücktrittsrecht, sofern es sich um keine Gruppenbuchung (siehe Punkt 7 und 4.2) handelt.
Bei Stornierung des Vertrages bis zu 14 Tage vor Anreise fallen keine Stornokosten an.
Bei Stornierung des Vertrages bis zu 7 Tage vor Anreise fallen Stornokosten in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts an.
Bei Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor Anreise und bei No-Show, d.h. Nichterscheinen am Anreisetag, fallen Stornokosten in voller Höhe an
4.2. Für Gruppenbuchungen (ab 20 Personen; siehe Punkt 2.7) gelten für den Vertragspartner folgende gesonderte Bestimmungen:
Bei Stornierung des Vertrages bis zu 21 Tage vor Anreise fallen keine Stornokosten an.
Bei Stornierung des Vertrages bis zu 7 Tage vor Anreise fallen Stornokosten in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts an.
Bei Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor Anreise und bei No-Show, d.h. Nichterscheinen am Anreisetag, fallen Stornokosten in voller Höhe an
Die Gruppengröße kann bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei um bis zu 10% reduziert werden.
4.3. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
4.4. Unberührt bleibt das Recht der Betreiberin bzw. des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung wegen eines wichtigen Grundes. Die Betreiberin behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere für den Fall der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, nicht von der Betreiberin zu vertretender, Umstände sowie falscher Angaben wesentlicher Tatsachen des Vertragspartners bei der Buchung (z.B. Altersangaben, Minderjährigkeit des Vertragspartners bzw. Mitreisender ohne elterliche Begleitung) Ebenfalls berechtigt das Verhalten des Vertragspartners am Gelände des gesamten Campingplatzes, welches den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingplatzes gefährden kann, die Betreiberin zu einer außerordentlichen Kündigung.
§ 5 An- und Abreise
5.1. Die verpflichtende Anmeldung erfolgt bei Ankunft am Campingplatz an der Rezeption. Dies gilt auch für Besucher, die nur für kurze Zeit den Campingplatz betreten. Die angeschriebenen Öffnungszeiten der Rezeption sind zu beachten. Sollte die Rezeption bei Ankunft geschlossen sein, hat die Anmeldung während der nächsten Öffnungszeit zu erfolgen.
5.2. Der Stellplatzbezug ist am Tag der Ankunft ab 10:00 Uhr bzw. je nach Verfügbarkeit auch früher möglich, die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Auf Wunsch und gegen Gebühr ist je nach Verfügbarkeit ein Late Check-Out bis 16:00 Uhr möglich.
5.3. Der Bezug der Kleinbungalows (Tiny Houses) ist am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr bzw. je nach Verfügbarkeit auch früher möglich, die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Im Fall einer verspäteten Abreise werden die Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.4. Im Fall einer verspäteten Ankunft wird der Stellplatz bzw. der Kleinbungalow (Tiny House) bis 22:00 Uhr am Anreisetag freigehalten. Der Vertragspartner kann der Betreiberin kurzfristig (bis 22:00 Uhr am Anreisetag) bekannt geben, dass die Anreise erst am nächsten Tag erfolgt, hat in diesem Fall aber trotzdem ebenfalls den vereinbarten Anreisetag zur Gänze zu bezahlen.
5.5. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, berechtigt ihn das nicht zu einer Erstattung des bezahlten Entgelts.
§ 6 Mängel
Etwaige Beanstandungen des Vertragspartners sind der Betreiberin unverzüglich zu melden.
§ 7 Haftung | Verlust | Beschädigung
7.1. Der Vertragspartner hat das Inventar und den Stellplatz, Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Er hat Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste verursacht wurden, zu ersetzen.
7.2. Die Betreiberin haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Vertragspartners durch Dritte. Die Betreiberin empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
7.3. Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet die Betreiberin nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratenen oder außer Betrieb befindlichen Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin.
7.4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf dem Gelände des Campingplatzes zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch die Betreiberin. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gelände des Campingplatzes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie von Fahrrädern haftet die Betreiberin nicht, soweit die Betreiberin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
7.5. Die Haftung für vom Vertragspartner eingebrachte Wertsachen wie Bilder, Bargeld etc. besteht für die Betreiberin der Höhe nach maximal bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe (d.h. EUR 550,00). Als Wertsachen gelten nicht Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (zB.: Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel u.ä.). Diese Gegenstände sind nicht von der Betreiberin zu ersetzen. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit sie einen Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt, auf Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern ein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
7.6. Die reguläre Internetnutzung ist kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellt keinen Grund zur Rechnungsminderung dar und übernimmt die Betreiberin keine Haftung.
§ 8 Auswahl und Nutzung des Stellplatzes
8.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf die Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes oder einer bestimmten Unterkunft. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Stellplätze innerhalb der gebuchten Kategorie zu ändern.
8.2. Die Nummer des Wunsch-Stellplatzes des Vertragspartners ist entweder bereits im Campingvertrag definiert oder die Auswahl findet durch die Betreiberin am Anreisetag statt. Der Gast ist danach nicht befugt, den Stellplatz ohne Zustimmung der Betreiberin zu wechseln. Die Nutzung des Stellplatzes ist ausschließlich den an der Rezeption angemeldeten Personen gestattet. Es ist dem Gast ohne vorherige Zustimmung der Betreiberin nicht gestattet, Einbauten, Bepflanzungen oder ähnliche Gestaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Grenzen der Stellplätze sind unbedingt einzuhalten. Weiße Markierungsstriche liefern hierbei Orientierung. Den maßgeblichen Verlauf der Platzgrenzen legt in Zweifelsfällen die Betreiberin fest.
§ 9 Dauerabstellplätze
9.1. Personen, die im Rahmen einer Sondervereinbarung Dauerabstellplätze in einem dafür vorgesehenen, gesonderten Bereich anmieten, bezahlen eine Pauschale für den Stellplatz.
9.2. Die Dauerabstellplätze sind ausschließlich für Fahrzeuge vorgesehen. Der Daueraufenthalt von Personen ist nicht gestattet. Nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption ist eine Überprüfung und Servicierung des eigenen Fahrzeuges jedoch möglich.
9.3. Die Stellplatzmiete im Rahmen dieser Sondervereinbarung wird zu Beginn des ersten Miettages für die jeweilige Gesamtdauer zur Gänze fällig.
9.4. Dem Mieter eines Dauerabstellplatzes ist es nicht gestattet, den Stellplatz unterzuvermieten oder anderweitig kommerziell zu nutzen. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Betreiberin zu einer außerordentlichen Kündigung der Sondervereinbarung.
§ 10 Campingordnung | Brandschutztechnische Bestimmungen | Sicherheit und Zutritt zum Campinggelände
10.1. Die jeweils gültige Campingordnung bildet einen integrativen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie hängt am Campingplatz aus bzw. steht als Download auf der Homepage der Betreiberin zur Verfügung. Die Campingordnung ist vom Gast einzuhalten. Bei groben und beharrlichen Verstößen gegen die Campingordnung durch den Gast, kann dieser von der Betreiberin vom Campingplatz verwiesen werden. Der Vertragspartner hat auch in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückzahlung allfälliger geleisteter (An-)Zahlungen. Die Betreiberin behält sich zudem in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
10.2. Mitarbeiter der Betreiberin und Behördenvertreter bzw. Sicherheitsorgane können bei berechtigtem Interesse nach vorheriger Ankündigung bzw. bei Gefahr in Verzug die dem Vertragspartner überlassene Fläche (den Stellplatz) und Räumlichkeiten betreten. In Notfällen ist den Anweisungen der Mitarbeiter der Betreiberin und Behördenvertreter bzw. Sicherheitsorgane unbedingt Folge zu leisten.
10.3. In Ausübung des Hausrechtes darf die Campingleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes/Apartments verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz notwendig erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.
Während der Ruhezeiten (zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr; siehe Punkt 11.1) ist laute Musik und jeglicher Lärm unbedingt zu unterlassen. Die Betreiberin wird Gäste, die sich nicht an die Einhaltung der täglichen Ruhezeiten halten, spätestens am nächsten Tag des Platzes verweisen. Bereits bezahlte Campinggebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Die Betreiberin behält sich zudem in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 11 Ruhezeiten | Lärmbelästigung
11.1. Ruhezeiten auf dem Gelände des Campingplatzes sind von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Die Nutzung motorisierter Fahrzeuge ist während der Ruhezeiten nicht gestattet. Lärmbelästigungen wie Hämmern, Entsorgen von Glasflaschen im Container, Türenschlagen, laute Musik etc. sind ebenfalls untersagt. Die Betreiberin behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. für Veranstaltungen) die Ruhezeiten zu verkürzen. Dies wird rechtzeitig, spätestens drei Tage vor dem Ereignis, schriftlich als Aushang an der Rezeption bzw. am Infokasten veröffentlicht.
11.2. Wer gegen die Ruhezeiten beharrlich verstößt, muss – sofern eine Verwarnung fruchtlos bleibt – mit einem Platzverweis rechnen (siehe entsprechend Punkt 3).
11.3. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen. Der Vertragspartner hat Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
§ 12 Fahrzeuge
12.1. Autos und Motorräder müssen neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, und zwar so, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist nur ein Auto zugelassen. Weitere Autos können auf den ausgeschilderten Parkplätzen abgestellt werden.
12.2. Am gesamten Gelände des Campingplatzes gilt die StVO sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
12.3. Straßen sind freizuhalten bzw. zur An- und Abreise von Gästen umgehend zu räumen.
12.4. Bei Nutzung von Flüssiggas im Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung vorliegen, die der Betreiberin auf Anfrage vorzuzeigen ist.
§ 13 Stromsäulen
Die Nutzung von Stromsäulen ist ausschließlich jenen Vertragspartnern vorbehalten, welche einen entsprechenden Stellplatz gebucht haben. Das Laden von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Rollern ist erlaubt. Das Laden anderer Elektro-Kraftfahrzeuge ist untersagt.
§ 14 Sanitäranlagen | Sauberkeit | Wasser
14.1. Sanitäranlagen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden und sind im sauberen Zustand wieder zu hinterlassen. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener betreten.
14.2. Die Benutzung der Duschen ist täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten sind die Duschen versperrt.
14.3. Die Frischwasserentnahme ist an den gekennzeichneten Plätzen bzw. teilweise an den Versorgungssäulen der Stellplätze möglich. Es ist nicht erlaubt, Pools oder Wasserbecken jeglicher Größe über die Wasserstationen zu befüllen.
14.4. Das Einbringen jeglichen Abwassers in den Untergrund, in offene Gerinne, etc. ist nicht erlaubt. Abwasser darf nur in die dafür vorgesehenen Ausgüsse der Sanitäranlagen bzw. Grauwasser oder Chemietoilette geleert werden.
$ 15 Müllentsorgung
Müll bzw. Abfälle müssen getrennt (Restmüll, Papier, Glas und Kunststoff) ausschließlich am Müllplatz in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Müllsäcke sind zu verknoten, damit Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen vermieden werden.
§ 16 (Lager-)Feuer | Grillen | Rauchen
16.1. Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten.
16.2. Grillen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen. Grillplätze sind unmittelbar nach dem Grillen vom Rost zu befreien bzw. reinigen und der Grillplatz ist sauber zu hinterlassen.
16.3. Rauchen ist nur auf dem eigenen Stellplatz und in der dafür vorgesehenen Raucherzone gestattet. In allen Unterkünften und Gebäuden (Sanitär, Rezeption, etc.) besteht striktes Rauchverbot.
§ 17 Aufsichtspflicht für Kinder
Auf dem gesamten Campingplatzgelände verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder unter 18 Jahren jedenfalls bei den Obsorgeberechtigten. Der Gast hat seine Kinder den individuellen Fähigkeiten entsprechend insbesondere auch bei der Nutzung der Sanitäranlagen und auf dem Spielplatz zu begleiten und zu beaufsichtigen.
§ 18 Hunde
18.1. Gegen Bezahlung einer Gebühr lt. Preisliste ist die Haltung von Hunden am Campingplatz grundsätzlich erlaubt. Es besteht jedoch jederzeitige Leinenpflicht am Campingplatzgelände.
18.2. Das Betreten der Sanitärgebäude und Küchen ist für Hunde nicht gestattet.
18.3. Hunde haben ihr Geschäft unbedingt außerhalb des Campinggeländes zu verrichten.
18.4. Bei Verstoß gegen die voranstehenden Bestimmungen, behält sich die Betreiberin das Recht vor, die Genehmigung zur Haltung des Hundes im Einzelfall zu widerrufen, sowie insbesondere im Fall eines Verstoßes gegen Punkt 3 Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
§ 19 Tagesbesucher
19.1. Tagesbesucher müssen sich beim Betreten des Geländes des Campingplatzes an der Rezeption anmelden. Dies berechtigt sie dazu, den Campingplatz ab 7:00 Uhr zu betreten. Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 22:00 Uhr verlassen. Sie haben insbesondere die Ruhezeiten nach Punkt 11.1. einzuhalten.
19.2. Die Platzverwaltung bzw. der Platzwart sind berechtigt, Tagesbesuchern das Betreten des Campingplatzes zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Campingplatz bzw. im Interesse der sonstigen Campinggäste erforderlich erscheint. Hieraus erwachsen weder dem Tagesbesucher noch einem Vertragspartner allfällige Ansprüche.
§ 20 Datenschutz
Die Betreiberin führt eine Bildverarbeitung in den allgemeinen Bereichen ohne Sanitäranlagen durch, um ihren Kunden, ihrem Personal und ihren Eigentümern den größtmöglichen Schutz gewährleisten und im Anlassfall den ermittelnden Behörden Informationen über strafrechtlich verfolgbare Handlungen bereitstellen zu können.
Die Überwachungskameras nehmen nur Bewegungen in den besonders gefährdeten Bereichen auf.
Die Daten werden im Anlassfall von Mitgliedern unserer Wartungsdienstleister und der Leitung des Campingplatzes eingesehen und werden jedenfalls nicht länger als 7 Tage gespeichert. Soweit die verarbeiteten Daten auf Gäste personenbezogen zurückgeführt werden können, haben diese das Recht, Auskunft über diese Daten zu erhalten, sie berichtigen und löschen und ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, erforderlichenfalls das Recht, bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen.
Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten des Gastes unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, der Betreiberin persönliche Daten des Gastes bzw. Firmendaten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistung an:
- Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden
- Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen
- Öffentliche Stellen und Banken, für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke
Falls die Datenweitergabe von persönlichen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgt, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Datenweitergabe an die Betreiberin und von der Weitergabe der Daten durch die Betreiberin an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Die Betreiberin wird diese Daten gemäß der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist, oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Richtlinien verpflichtend ist. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.micampa.com/sicherheit.
§ 21 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
21.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt.
21.2. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit der Betreiberin bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.
21.3. Reservierungen, Änderungen und Stornierungen der Buchung bzw. des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Betreiberin und der Vertragspartner werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen.
Verkehrsbüro Hotellerie GmbH Wien, September 2024